Beitragsordnung des Vereins 13 DX Funkfreunde e.V. (nachfolgend Verein genannt)
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
Beitrags- Mitgliedsform Beitragshöhe pro Jahr
Klasse – 01 Kinder & Jugendliche bis 18Jahre Euro 35,-
Klasse – 02 Erwachsene über 18 Jahre Euro 70,-
Klasse – 03 Ehepaare / eingetr. Lebenspartnerschaften / Familien Euro 60,-
Klasse – 04 Azubis / Wehrpflichtige / Ersatzdienstleistende / Studenten Euro 40,-
Klasse 05 – Rentner / Pensionäre / Schwerbehinderte (ab 50 % GdB) Euro 60,-
Klasse 06 -Ehemalige 13 DX Funkfreunde NRW Mitglieder mit zugeteiltem Rufzeichen bis 12.12.2021, ohne Stimmrecht Euro 0,00.-
1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
2. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 05 & 06 müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge. Die Einstufung gilt erst ab dem darauffolgenden Jahr und ist nur für 1 Jahr gültig. Sollte danach kein neuer Nachweis erbracht werden, wird die Ermäßigung aufgehoben und es erfolt die Einstufung in die ursprünfliche Beitragsklasse.
3. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 05 & 06.
4. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Lastschrift zum 15.02 .eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
5. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 15.02. eines jeden Jahres in BAR beim . Es ist eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich 5 € zu zahlen.
5.1 Der Mitgliedsbeitrag kann per Überweisung an folgende Bankverbindung überwiesen werden :
Zahlungsempfänger: 13 DX Funkfreunde e.V. IBAN: DE14 4545 0050 0005 1008 88 BIC: WELADED1GEV Verwendungszweck: Mitgliedsbeitrag + Vollständiger Name + 13 DX Rufzeichen
6. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5 € pro Mahnung erhoben.
6.1 Bei einem fehlgeschlagenen Laststricheinzug auch durch nicht rechtzeitige Angabe einer neuen Bankverbindung wird eine Bearbeitungspauschale von 15 € erhoben.
7. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 01.01. erfolgt eine Berechnung des Beitragssatzes anteilig nach Monaten.
§ 4 Gebühren
Gebühren für z.B. Sammelauffahrtsgenehmigungen werden gesondert erhoben, die im Einzelnen festzulegen sind.
Die Beitrags- und Gebührenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
§ 5 Vereinskonto
Bank: Deutsche Bank Hagen
IBAN: DE34 4507 0024 0656 2524 00
BIC: DEUTDEDB450
Verwendungszweck: Mitgliedsbeitrag 13 Dx Funkfreunde e.V. Mitgliedsbeitrag – DEIN RUFZEICHEN
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 6 Vereinsaustritt
Ein Vereinsaustritt ist nur schriftlich bis zum 30.09. des Jahres zum Jahresende möglich.