
Einleitung
Citizen Band (CB)-Funk ist eine lizenzfreie Funkanwendung, die weltweit genutzt wird. Ursprünglich für den kommerziellen und privaten Gebrauch eingeführt, hat sich der CB-Funk in den letzten Jahrzehnten stark weiterentwickelt. Besonders in Deutschland spielt er nach wie vor eine wichtige Rolle, sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. Dieser Bericht gibt einen umfassenden Überblick über die weltweite und deutsche Entwicklung des CB-Funks, die wichtigsten Übertragungsarten, gesetzliche Regelungen und aktuelle Frequenznutzungen.
Die Anfänge des CB-Funks
Der CB-Funk wurde in den 1940er Jahren in den USA eingeführt, um Privatpersonen und Unternehmen eine kostengünstige drahtlose Kommunikation zu ermöglichen. Die Federal Communications Commission (FCC) legte 1958 die ersten offiziellen CB-Frequenzbereiche fest. In Deutschland begann die Nutzung des CB-Funks erst in den 1970er Jahren offiziell, nachdem die damalige Deutsche Bundespost eine erste Zulassung für den Betrieb erteilte.
Entwicklung des CB-Funks in Deutschland
In Deutschland wurde der CB-Funk zunächst stark reguliert. 1975 wurden die ersten 12 Kanäle im 27-MHz-Band für den freien Gebrauch freigegeben. 1982 folgte eine Erweiterung auf 40 Kanäle. Seit 2016 sind in Deutschland 80 Kanäle für den CB-Funk freigegeben, was die Kommunikation erheblich erweitert hat. Die Nutzung der Modulationsart SSB (Single Side Band) wurde 2011 offiziell erlaubt, wodurch eine effizientere Bandbreitennutzung möglich wurde.
Übertragungsarten im CB-Funk
CB-Funk verwendet verschiedene Übertragungsarten, die sich im Laufe der Zeit entwickelt haben:
- AM (Amplitudenmodulation): Eine der ältesten Modulationsarten, die vor allem für Sprachkommunikation genutzt wird.
- FM (Frequenzmodulation): In Deutschland weit verbreitet, da sie weniger störanfällig ist.
- SSB (Single Side Band): Effizientere Nutzung der Bandbreite und größere Reichweiten, seit 2011 in Deutschland erlaubt.
- Digitale Übertragungsarten (z. B. DMR, digitale Sprachmodulation): Seit 2018 erlaubt, verbessert die Sprachqualität und ermöglicht moderne Kommunikationsmöglichkeiten.
Gesetzliche Regelungen und die Rolle der Bundesnetzagentur
Die Regulierung des CB-Funks in Deutschland erfolgt durch die Bundesnetzagentur (BNetzA). Wesentliche Regelungen umfassen:
- Allgemeinzuteilung: Eine individuelle Lizenz ist nicht erforderlich.
- Maximale Sendeleistung:
- 4 Watt AM/FM
- 12 Watt SSB
- Erlaubte Frequenzen: 80 Kanäle im 27-MHz-Band
- Zulässige Geräte: CB-Funkgeräte müssen den technischen Anforderungen der Bundesnetzagentur entsprechen.
Die aktuelle Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur für den CB-Funk kann auf der offiziellen Webseite der Bundesnetzagentur eingesehen werden: www.bundesnetzagentur.de
Frequenznutzung im CB-Funk in Deutschland
CB-Funk nutzt das 27-MHz-Band mit 80 Kanälen. Die folgende Tabelle zeigt die Frequenzen und ihre bevorzugten Verwendungszwecke:
Kanal | Frequenz (MHz) | Nutzung |
---|---|---|
1 | 26,965 | Allgemeine Nutzung |
9 | 27,065 | Not- und Pannenhilfe |
11 | 27,085 | Internationaler Anrufkanal |
19 | 27,185 | LKW- und Straßenverkehrsfunk |
40 | 27,405 | DX-Kanal für Weitverbindungen |
41-80 | 26,565 – 27,855 | Erweiterte Nutzung |
Fazit
CB-Funk bleibt ein vielseitiges Kommunikationsmittel, das sich über Jahrzehnte hinweg weiterentwickelt hat. Besonders durch die Einführung digitaler Übertragungsarten und die allgemeine Zulassungsfreiheit hat sich die Nutzung in Deutschland vereinfacht. Trotz der Konkurrenz durch Mobiltelefone und das Internet bleibt CB-Funk für viele Anwender, insbesondere im gewerblichen und Hobbybereich, eine wertvolle Kommunikationsoption.